Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben zum Ziel, eine partnerschaftliche und erfolgreiche Geschäftsbeziehung zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist eine transparente Informationspolitik. Dies dokumentieren wir aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
  2. Um allfällige Missverständnisse auszuräumen, erstellen wir nach Bestellung eine Auftragsbestätigung, welche Artikel, Menge, Preis, Lieferzeit, Preisbasis, Konditionen sowie evtl. spezielle Abmachungen beinhaltet. Auf jeder Auftragsbestätigung erfolgt ein Hinweis auf unsere Homepage www.swero.de, auf welcher die AGB abrufbar sind! Mit der Zustimmung der Auftragsbestätigung gelten die AGB als zur Kenntnis genommen und anerkannt. Bei anzufertigender Ware startet die Produktion erst nach Zustimmung zur Auftragsbestätigung.
  3. Mängelrügen sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Entgegennahme der Lieferung schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) geltend zu machen. Die Verarbeitung des Materials, auch teilweise, gilt als Anerkennung mängelfreier Lieferung. Für Folgeschäden, die durch unsere Waren verursacht werden, wird jede Haftung ausgeschlossen.
  4. Für planerische Leistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung unserer Waren nach der Lieferung wird keine Haftung übernommen. Wegen allfälliger Planungsfehler kann kein Regress auf uns genommen werden.
  5. Sonderanfertigungen können nicht stückzahlengenau produziert werden. Mehrmengen bis 5% sowie Verschnittlängen müssen toleriert und bezahlt werden.
  6. Rücknahmen bedürfen unserem Einverständnis! Es werden nur Standardartikel in Originalpaketen (VPE) zurückgenommen. Davon wird 10% vom Warenwert zuzüglich Transportkosten, mindestens jedoch EUR 100.- als Aufwand am ursprünglichen Warenwert in Abzug gebracht. Bei Rücknahmemengen, welche unseren Lagerbestand wesentlich beeinflussen, gelten fallweise zu regelnde Bedingungen.
  7. Preisbasis ist in der Regel franko Werk ab einem Rechnungsbetrag von EUR 1.500.- (netto) innerhalb Deutschlands. Für Auslandslieferungen z.B. in die Schweiz beträgt der Rechnungsbetrag EUR 3.000.- (netto). Für kleinere Rechnungsbeträge sowie für Baustellenanlieferungen gilt ein fallweise zu regelnder Transportkostenzuschlag.
  8. Das in der Auftragsbestätigung vereinbarte Zahlungsziel ist verbindlich. Unberechtigte Skontoabzüge werden in jedem Fall nachbelastet. Ab 2.Mahnung wird ein Verzugszins von 5% erhoben.
  9. Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Sollte dies nicht möglich sein, so setzen wir uns schnellstmöglich mit unseren Kunden in Verbindung, um Lösungen zu finden. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Besteller erst nach angemessener Nachfrist zum Rückzug vom Vertrag. Der Ersatz von Schaden aus verspäteter Lieferung ist nur bei fahrlässig verursachter Verspätung geschuldet.
  10. Für Rahmenverträge können Abmachungen in Abweichung von diesen AGB getroffen werden. Für Ihre Gültigkeit bedürfen sie der Schriftform.
  11. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Swero GmbH & Co KG.